Hat Ihr Arzt oder Ihre Ärztin bei Ihnen die Diagnose Reizdarmsyndrom gestellt und Ihnen das FODMAP-Konzept empfohlen? Dann bitten Sie ihn oder sie um eine Verordnung für eine Ernährungsberatung. Er/Sie kann Ihnen eine auf FODMAP-spezialisierte Ernährungsfachperson vermitteln.

In der Schweiz bezahlen die Krankenversicherer die Kosten der Ernährungsberatung, sofern eine ärztliche Verordnung vorliegt. In Deutschland werden die Kosten teilweise übernommen.

Anerkannte Ernährungsfachpersonen sind in der Schweiz die Ernährungsberater/innen SVDE und in Deutschland die staatlich anerkannten Diätassistentinnen und vergleichbar qualifizierte Oekotrophologen bzw. Ernährungswissenschafter/innen.


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